Öffentliche Finanzierungshilfen 

Es gibt eine kaum noch unüberschaubare Zahl von Finanzierungshilfen, mit denen die öffentliche Hand den Unternehmen unter die Arme zu greifen versucht. Sie lassen sich grob in zwei Kategorien unterteilen:

Die EU, der Bund und nahezu alle Bundesländer gewähren insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel für Forschung und Entwicklung, die Markteinführung innovativer Produkte, die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen oder die Teilnahme an Auslandsmessen. Dabei bedienen sie sich häufig zwischengeschalteter Agenturen. Der Empfänger hat stets einen Eigenanteil zu leisten, der wenigstens die Hälfte der Kosten abdeckt; die zugewendeten Mittel müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.

Darüber hinaus stellen staatliche Förderbanken - in erster Linie die Deutsche Ausgleichsbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie die Investitionsbanken einzelner Bundesländer - Darlehen und Kredite für bestimmte Zwecke - darunter vor allem Investitions- und Innovationsvorhaben - zur Verfügung. Sie zeichnen sich durch vergleichsweise günstige Konditionen hinsichtlich Zinssatz und Tilgung aus und werden in den meisten Fällen über die jeweilige Hausbank des Unternehmens ausgereicht. Auch stille Beteiligungen gehören zu den von den Förderbanken eingesetzten Finanzierungsstrumenten.

Die öffentlichen Finanzierungshilfen sind insofern problematisch, als sie meist auf sehr selektive Förderziele ausgerichtet sind und sowohl bei der Beantragung als auch beim korrekten Nachweis ihrer Verwendung einen nicht unerheblichen Aufwand verursachen. Dennoch können sie in bestimmten Fällen einen wertvollen Beitrag zur Unternehmensfinanzierung leisten.

 

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